Unterstützung beim Aufbau lokaler Klimaschutzteams
«Global denken – lokal handeln»: Um lokales Handeln zu fördern, benötigt es umfassende Fähigkeiten und ein breites Wissen der Personen, die sich vor Ort für den Klimaschutz einsetzen. In einem transnationalen EU-Projekt entwickelten Partnerorganisationen aus Deutschland, Liechtenstein und Österreich einen Beteiligungsprozess, um lokale Initiativen zu befähigen, im globalen Kontext effektiver Klimaschutz zu betreiben.
Mit dem «European Green Deal» will die Europäische Kommission die Netto-Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf null senken und damit klimaneutral werden. Das Projekt «Green Deals für Gemeinden» stärkt den Klimaschutz auf lokaler und regionaler Ebene.
Lokale Prozesse
Die Klimaschutz-Initiativen bildeten sich in den Pilotgemeinden durch Beteiligungsprozesse, die von Fachpersonen begleitet wurden. Zu Beginn erlernten die Mitglieder dieser Initiativen, wie sie Handlungsfelder für lokalen Klimaschutz identifizieren, indem sie den Ist-Zustand betrachteten und interpretierten. Anschließend erhielten sie einen Überblick über bürgerschaftliches Engagement und Best-Practice-Projekte im Bereich des lokalen Klimaschutzes.
In einem nächsten Schritt erstellten die Klimaschutzteams gemeinsam mit Verantwortlichen aus den Gemeinden einen Maßnahmenkatalog, in dem sie alle Projekte und Vorhaben miteinander abstimmten und festlegten. Die BürgerInnen wurden befähigt und begleitet, diese Maßnahmen selbst umzusetzen.
Nach Ende des Projektes sind nun die Klimaschutz-Initiativen in der Lage, selbstständig weitere Projekte zu planen, umzusetzen und nachhaltigen Klimaschutz vor Ort zu betreiben. Es wurde ein Handbuch und Curricula erstellt, die auf der Projektplattform zu finden sind
Mithilfe eines Fragetools, dem Green Deals Radar, wurde die Bevölkerung in den Prozess eingebunden und zum IST Zustand in der Gemeinde befragt.
Link zum Green Deal Radar!
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“