Einladung zum Klimaforum

Am 9. November sind wir in der Klimabündnis-Gemeinde
Laxenburg zu Gast.
Bunte Zahnräder, die von Menschen gehalten werden greifen ineinander.
In einer Hand liegt ein Kompass. Im Hintergrund ist eine Skyline zu sehen.
Wir haben den Klimaschutz in der Hand.

SAVE THE DATE

Mitgliederversammlung & JubiläumsfeierKlimaschutz: Gestern – Heute – Morgen

9. November 2023 I  17 bis 20 Uhr I Laxenburg 

Vertreter:innen von Klimabündnis-Gemeinden sind Gestalter:innen im Klimaschutz und können Ihr Know-how an andere Gemeinden weitergeben.  Wir rücken dieses Engagement in den Blickpunkt und sammeln Erfolgsfaktoren für einen zukunftsfitten kommunalen Klimaschutz.

Mit LH-Stv. Dr. Pernkopf diskutieren wir über erfolgreiche 30 Jahre Land Niederösterreich im Klimabündnis.

Programm

17:00

18:00

Mitgliederversammlung

Fotostation
mit Jubiläumsgemeinden und LH-Stv. Dr. Pernkopf

18:30 Begrüßung
Bgm. David Berl, Laxenburg und Bgm. Herbert Wandl, Vorstandsvorsitzender Klimabündnis NÖ
18:40 Klima-Dingsda
Kinder erklären Klimaschutzprojekte der Gemeinde Laxenburg
18:45 Interview
mit LH-Stv. Dr. Pernkopf
18:55 Zukunftsdialog
30 Jahre Land NÖ im Klimabündnis: Gestern – Heute – Morgen
19:20 Blickpunkt Gemeinde
Drei Jubiläums-Gemeinden zeigen durch innovative Gemeindeprojekte, wie die Klimawende gelingen kann.
19:50 Klimaprojekte auf die Bühne
Festakt der Jubiläums-Gemeinden und Bezirksfotos mit LH-Stv. Dr. Pernkopf, Vorstand Herbert Wandl und GF Petra Schön
20:00 Ende

Veranstaltungsort: Kaiserbahnhof Laxenburg I Franz Joseph-Platz 3, 2361 Laxenburg

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Wir sind Klimabündnis Signet

Informationen

Mitgliederversammlung

  • Tagesordnung (folgt in Kürze)
  • Alle Mitglieder sind teilnahme- und redeberechtigt.
  • Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder.
  • Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes ordentliches Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Bitte nutzen Sie dieses Formular.
  • Ein anwesendes Mitglied darf das Stimmrecht von max. drei Mitgliedern wahrnehmen.
  • Gemeinden werden, durch die jeweils nach einschlägigen Gesetzen befugte Person, vertreten.